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Auf einen Blick |
Anschlussheilbehandlung und -rehabilitation |
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| Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, |
Ihr Klinikarzt hat Ihnen eine stationäre Rehabilitation direkt im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt empfohlen. Diese Maßnahme ist ein sinnvoller und wichtiger Schritt auf dem Weg zu Ihrer vollständigen Genesung, denn die speziellen Behandlungsmethoden in einer Reha-Klinik helfen Ihnen dabei, schnell wieder fit und aktiv zu werden. Mit diesen Informationen wollen wir Sie auf Ihrem Weg in die Rehabilitation unterstützen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und nützliche Tipps zur Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR). Wenn Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.
Wir wünschen Ihnen eine gute Genesung! |
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| Was ist eigentlich eine AHB/AR? |
| Eine Anschlussheilbehandlung (AHB/AR) schließt sich entweder unmittelbar oder bis spätestens innerhalb 14 Tagen an den Krankenhausaufenthalt an. Sie kann stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauert in der Regel drei Wochen. Je nach gesundheitlichem Zustand kann diese Zeit verkürzt oder verlängert werden. |
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| Was kann eine Reha-Klinik leisten? |
| Moderne Reha-Einrichtungen wie die Pitzer-Kliniken bieten integrierte und interdisziplinäre Therapiekonzepte nach höchsten medizinischen Standards. Ein hochqualifiziertes Team aus Ärzten, Psychologen, Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Ernährungsberaterinnen erstellt einen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Therapieplan. Gemeinsam mit den Pflegern und Schwestern unterstützt Sie dieses Team intensiv dabei, dass Ihre Gesundheit schnell wieder hergestellt wird und Sie wieder aktiv und selbstständig am täglichen Leben teilnehmen können. |
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| Der erste Schritt |
| Nachdem Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine stationäre AHB/AR in einer Reha-Klinik empfohlen hat, übernehmen die MitarbeiterInnen des Sozialdienstes für Sie die Beantragung der Maßnahme beim zuständigen Kostenträger und klären offene Fragen ab. Gleichzeitig erhalten Sie auch eine Beratung, welche Reha-Klinik für Sie besonders geeignet ist. |
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| Wer trägt die Kosten? |
In der Regel haben alle Versicherten einen Anspruch auf die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für eine AHB/AR durch einen der folgenden Sozialleistungsträger:
Rentenversicherung: Für alle, die rentenversichert sind oder es zeitweise waren
Krankenkassen: Für Krankenversicherte und Rentner
Unfallversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften: Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall
Versorgungsamt: Für Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigte
Sozialamt: Für Bedürftige nach dem Sozialhilfegesetz, die weder kranken- noch rentenversichert sind
Unser Tipp für Beamte: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung. Auch wenn Sie beihilfeberechtigt sind, müssen Sie jedoch zunächst in Vorleistung treten.
Ein besonderer Hinweis für gesetzlich Versicherte: Für Krankenhausaufenthalte und AHB's besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht in Höhe von 10 Euro pro Tag für längstens 28 Tage je Kalenderjahr. Die Zuzahlungen, die Sie wegen eines stationären Krankenhausaufenthaltes geleistet haben, werden somit auf die AHB angerechnet.
Sie wünschen Chefarzt-Behandlung? Vor der Aufnahme in eine Reha-Klinik sollten Sie erfragen, ob Ihre Versicherung diese Kosten übernimmt. In der Regel müssen Sie dort dann einen schriftlichen Antrag einreichen. Bitte denken Sie auch daran, die Chefarztbehandlung schriftlich mit dem Chefarzt in der Reha-Klinik zu vereinbaren.
Natürlich haben Sie auch als Selbstzahler oder Privatversicherter ein Anrecht auf eine Heil- oder Reha-Maßnahme. Sie können diese selbst finanzieren (Selbstzahler) oder vor dem Antritt eine Kostenzusage Ihrer Privatversicherung einholen.
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Was Sie sonst noch wissen sollten
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Ihre Anreise Die Anreise wird in der Regel von der Reha-Klinik oder dem Krankenhaus organisiert. Werden Sie zwischendurch nach Hause entlassen, erhalten Sie eine schriftliche Information mit den Anreisemodalitäten von Ihrer Reha-Klinik.
Information für Ihren Arbeitgeber
Nach dem Lohnfortzahlungsgesetz sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über den Beginn Ihrer Heilmaßnahme zu informieren.
Komfortabel wohnen
Moderne Reha-Kliniken wie die Pitzer-Kliniken verfügen über komfortable Einzel- oder Doppelzimmer mit Dusche, WC, Telefon, TV und zum großen Teil mit Balkon. Für TV und Telefon entstehen eventuell geringe Mietkosten. Für Computernutzer stehen in vielen Kliniken kostenpflichtige WLAN-Verbindungen oder Internetanschlüsse zur Verfügung.
In Begleitung
Eine Begleitperson können Sie in vielen Kliniken mitbringen. Je nach Verfügbarkeit und ärztlicher Empfehlung erfolgt die Unterbringung in einem eigenen Zimmer oder einem Zustellbett. Über die Kosten für Übernachtung und Verpflegung informieren wir Sie gerne. Einige Kliniken verfügen über besondere Gesundheitsangebote für Angehörige. In vielen Häusern ist die Mitaufnahme von Kindern möglich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit der Klinik Ihrer Wahl auf.
Besuch empfangen
Besuche können Sie gerne empfangen. Am besten bietet sich die Nachmittagszeit an, wenn Ihre Therapien abgeschlossen sind.
Freizeit
Viele Kliniken liegen in landschaftlich oder kulturell attraktiven Regionen. Hier können Sie Ihre freie Zeit ganz nach Ihrem Wunsch gestalten. Zusätzlich bieten viele Kliniken ein interessantes Freizeitprogramm an.
In der Regel sind auch vorhanden
Cafeteria und Kiosk, die neben Kaffee und Kuchen auch Artikel für den täglichen Bedarf bereithalten.
Frisör, Maniküre- und Pediküreservice
Waschmaschine/Trockner mit Münzbetrieb
Briefkasten
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| Download AHB-Flyer (PDF) |
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Checkliste - Das sollten Sie unbedingt mitbringen |
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| Download AHB-Checkliste (PDF) |
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